Die Schwalbe besitzt 4 verschiedene Fahr-Modi.
Du kannst die Fahr-Modi über die „Up“- und „Down“-Buttons auf der linken Seite des Lenkrads umstellen. Die verschiedenen Fahr-Modi verändern die Beschleunigung des E-Rollers. Den „Crawl“- Modus kannst du zum Ein- und Ausparken verwenden, da die Höchstgeschwindigkeit auf vier Km/h beschränkt ist.
Bevor Du Deine Miete per ZOOM SHARING-App beenden kannst, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Unser Sharing-Service ist nicht von der StVO ausgenommen und unterliegt dieser. Im besten Fall beendest du deine Fahrt auf einem ausgewiesenen Motorrad- oder Motorrollerparkplatz oder einem öffentlichen und entgeltfreien Parkplatz innerhalb des Geschäftsgebiets.
Achte bitte darauf, die E-Roller immer in Fahrtrichtung abzustellen, nicht quer zur Fahrt- oder Laufrichtung, sodass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Geparkte Roller/E-Roller werden in der Regel von der Stadt Stuttgart geduldet, wenn sie auf dem Gehweg geparkt wurden, sofern sie den öffentlichen Verkehr, also Fußgänger, Fahrräder oder Autos, nicht behindern. Die Entscheidung darüber trifft das Amt für Öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart.
Solltest du dennoch einen Strafzettel erhalten, weil z.B. der E-Roller nicht eindeutig als Elektrofahrzeug erkennbar war (er verfügt über kein E-Kennzeichen), kannst du binnen zehn Tagen gegen den Strafzettel widersprechen. Auch hier kannst du dich an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart wenden. Die Kontaktdaten findest du auf dem Strafzettel.